Meik Wrozyna
Veröffentlicht
12.11.2024
Zuletzt aktualisiert
12.11.2024
Wer muss wann und warum prüfen?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass alle Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Einen wichtigen Aspekt stellt hierbei die DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel dar. Das bezieht sich auf alle elektrischen Anlagen und auf die Elektrogeräte, die in Ihrem Unternehmen zum Einsatz kommen. Auch wenn es sich um Privatgeräte handelt, die vom Arbeitgeber geduldet werden. Die wesentlichen Details hierzu sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Hier sind die allgemeinen Regeln für die Durchführung der Elektroprüfung vorgegeben. Für die genauen Details verweist die DGUV Vorschrift 3 auf verschiedene VDE-Normen. Bei der DGUV V3 Prüfung handelt es sich um eine berufsgenossenschaftliche Vorschrift mit verbindlichem Charakter. Das bedeutet, dass die DGUV V3 Prüfung Pflicht ist. Halten Sie sich nicht an diese Vorgabe, kann das ernsthafte Folgen haben. Der Anwendungsbereich der DGUV V3 Prüfung ist sehr weitreichend und betrifft nahezu alle Bereiche eines Unternehmens, in denen elektrische Anlagen und Betriebsmittel eingesetzt werden.
Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik hat genaue Regeln aufgestellt, wie die Elektroprüfungen ablaufen müssen. Dabei gibt es eigene Normen, die die elektrotechnischen Regeln für bewegliche und ortsfeste Geräte sowie für die Elektroinstallationen im Unternehmen vorgeben. Darüber hinaus sind bei der DGUV V3 Prüfung die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) zu beachten. Diese machen Angaben dazu, über welche Qualifikationen die Elektrofachkraft verfügen muss, die die Kontrolle der Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchführt.
Die DGUV V3 Prüfung hat das Ziel, die Sicherheit und den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Durch die regelmäßige Prüfung wird sichergestellt, dass die Einrichtungen und Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem wird durch die Prüfung ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität erreicht, was zu einer höheren Arbeitssicherheit und einem geringeren Verletzungsrisiko führt.
Die Prüfristen sind in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, liegen jedoch in der Regel:
Bei ortsveränderlichen Arbeitsmittel in der Verwaltung/Büroumgebung bei 2 Jahren
Bei ortsveränderlichen Arbeitsmitteln in Produktionsumgebungen jährlich
Bei ortsveränderlichen Arbeitsmittel, die auf Baustellen zum Einsatz kommen 6 Monate
Ortsfeste Anlagen und Maschinen alle 4 Jahr
E-Ladesäulen jährlich
Fragen Sie unverbindlich Ihr individuelles Angebot für eine Prüfung bei Omnestum an, um Ihren Prüffristen gerecht zu werden.